Jugendportal des Deutschen Bundestags berichtet über öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

Unter dem Titel „Medizinische Macht von Cannabis“ berichtet Mitmischen, das Jugendportal des Deutschen Bundestags, über die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten:

„Keine Macht den Drogen – diesen Slogan kennt man aus der Anti-Sucht-Kampagne. Bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Oktober 2008 ging es um die wesentlich unbekanntere Macht der Droge Cannabis: nicht als Rauschmittel, sondern als Heilmittel. Denn eine ‚Droge‘ ist in der Pharmazie nichts anderes als ein natürlicher Rohstoff, dem man wirksame Stoffe entziehen kann. Der Hauptwirkstoff der Pflanze Cannabis nennt sich Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC.
Der medizinische Konsum von Cannabis ist weder für Jugendliche geeignet noch ein zweckmäßiges Mittel gegen alltägliche Krankheiten wie Kopfschmerzen. Vielmehr geht es bei der medizinischen Anwendung von Cannabis um die Möglichkeit, dass schwerstkranke oder austherapierte Patienten Linderung erfahren. So kann THC zum Beispiel die bei einer Chemotherapie auftretende Übelkeit mindern, Tumorschmerzen reduzieren oder den Appetit von AIDS-Kranken anregen. Bei Menschen mit Multipler Sklerose kann Cannabis zudem eine Verbesserung der spastischen Verkrampfungen herbeiführen.“

Mehr unter:
https://www.mitmischen.de/index.php/Informativ/Nachrichten/id/20946/RSS/1

(Quelle: Mitmischen, das Gesundheitsportal des Deutschen Bundestags)

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