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Verhandlung im Prozess für den Eigenanbau von Cannabis durch Patienten am 7. Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Am 7. Dezember findet vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die mündliche Verhandlung im Verfahren Michael F. gegen die Bundesrepublik Deutschland statt. Herr F. besitzt eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle, um damit Symptome seiner Multiplen Sklerose zu behandeln. Wie viele andere Erlaubnisinhaber kann er sich den Cannabis aus der Apotheke jedoch in dem notwendigen Umfang finanziell nicht leisten. Die Verhandlung ist öffentlich. Bitte Personalausweis nicht vergessen.

Freitag, 7. Dezember 2012, 11:00 Uhr,
Oberverwaltungsgericht Münster,
Sitzungssaal III, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster

Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Waffen und gefährliche Gegenstände (Messer, Scheren, Schlagstöcke u.ä.) dürfen im Gerichtsgebäude nicht mitgeführt werden. Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse werden auf der Gepäckdurchleuchtungsanlage überprüft.

Frühere Berichte über das Verfahren in den ACM-Mitteilungen:

Überraschung beim Prozess für den Eigenanbau von Cannabis: Die Krankenkasse von Michael F. übernimmt plötzlich die Kosten einer Behandlung mit Dronabinol
Antrag auf einstweilige Verfügung für Eigenanbau von Cannabis vom OVG Münster abgelehnt
Antrag auf einstweilige Verfügung für den Eigenanbau von Cannabis vor dem Verwaltungsgericht Köln abgelehnt
Bundesregierung legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke ein
Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke: Gründe und Kommentare
Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke geht in die nächste Phase

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