Das deutsche Betäubungsmittelgesetz

In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis als Medizin oder zu Genusszwecken verboten. Seit 1983 kann Nabilon, ein synthetischer THC-Abkömmling, verschrieben werden. Seit 1998 kann der Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) durch Ärzte verschrieben werden.

Betäubungsmittelgesetz

Die deutschen Gesetze unterscheiden hinsichtlich der medizinischen Verwendung fünf Gruppen von Substanzen. Drei Gruppen werden durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt und sind in Anhängen (Anhang I bis III) geregelt. Einige Veränderungen sind in den letzten Jahren hinsichtlich THC (Dronabinol) aufgetreten und für Cannabis geplant.

  • Substanzen, die zur Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes zählen, sind illegal. Sie sind „nicht verschreibungsfähig“ und „nicht verkehrsfähig“. Heroin, Psilocybin, Cannabis, LSD, etc. zählen zu dieser Gruppe. Eine Ausnahme von diesem generellen Verbot „kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.“
  • Substanzen der Anlage II sind nicht verschreibungsfähig aber verkehrsfähig. Apotheken dürfen Substanzen der Anlage II herstellen und erwerben. allerdings nicht an Patienten abgeben. Viele der Substanzen der Anlage II sind Vorläufer von Substanzen der Anlage III wie zum Beispiel Isomethadon und Dihydromorphon.
  • Substanzen, die zur Anlage III zählen, dürfen auf einem speziellen Rezept, einem sogenannten Betäubungsmittelrezept abgegeben werden. Zu diesen Medikamenten zählen Morphium, Kokain, Opium, Pethidin, Methadon, etc. Seit 1983 befindet sich das synthetische Dronabinol-Derivat Nabilon in der Anlage III. Seit 1998 ist Dronabinol (THC) auf einem Betäubungsmittelrezept verschreibungsfähig. Betäubungsmittel dürfen von jedem Arzt verschrieben werden.

Zwei weitere Gruppen von Medikamenten werden nicht durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt. Es sind die verschreibungspflichten Medikamente und die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente. Die verschreibungspflichtigen Medikamente, zu Beispiel Schlafmittel, müssen von einem Arzt auf einem normalen Rezept verschrieben werden. Die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente können ohne Rezept in einer Apotheke gekauft werden.

Gesetzestext des BtMG

Den vollständigen Gesetzestext des Betäubungsmittelgesetzes finden Sie hier als Link im Internet.

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