Presseschau: Urteil: Würzburger Schmerzpatient Günter Weiglein darf kein Cannabis anbauen (BR)

Die Möglichkeiten, von einem Strafgericht wegen illegalen Cannabisanbaus aus medizinischen Gründen freigesprochen zu werden, haben sich mit dem neuen Gesetz verschlechtert. Das zeigt der Fall Günter Weiglein. Richter können immer argumentieren, dass es legale Möglichkeiten gibt und daher keine Notwendigkeit mehr besteht, sich mit nicht erlaubten Methoden selbst zu behandeln.

Urteil: Würzburger Schmerzpatient Günter Weiglein darf kein Cannabis anbauen

Der Schmerzpatient Günter Weiglein darf seinen legalisierten Bedarf an Cannabis nicht durch Eigenanbau decken. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte Weiglein zu einer Geldstrafe von 300 EURo auf Bewährung. Eine Nachbarin hatte ihn angezeigt.

Wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln hat das Würzburger Amtsgericht den Schmerzpatienten Günter Weiglein am Donnerstag (30.11.17) verurteilt. Weiglein hat eine Geldstrafe in Höhe von 300 EURo bekommen – ausgesetzt zur Bewährung. Das heißt, die Geldstrafe wird erst fällig, wenn er weiterhin selbst Cannabis anbaut, um seinen Bedarf zu decken. Weiglein war im Mai 2016 mit 45 Marihuana-Pflanzen zuhause erwischt worden, eine Nachbarin hatte der Polizei einen Tipp gegeben.

Joints gegen chronische Schmerzen nach Motorradunfall
Günter Weiglein hatte im Jahr 2002 einen schweren Motorradunfall und seitdem chronische Schmerzen. Weil ihm die Schulmedizin nicht mehr helfen kann, raucht er seit 2007 Marihuana, um die Schmerzen zu lindern. Günter Weiglein hat die Genehmigung, Cannabis über ein ärztliches Rezept zu erwerben und zu konsumieren. Die Erlaubnis zum Eigenanbau hat er dagegen nicht. Laut Weiglein gebe es aber immer wieder Engpässe in der Versorgung durch die Apotheken. Den Urteilsspruch kommentiere Weiglein im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk so:

Schmerzpatient Günter Weiglein: Cannabis aus der Apotheke „horrend teuer“
Vor Gericht führte Weiglein außerdem an, dass Cannabis aus der Apotheke „nur zu horrenden Preisen“ zu beziehen sei. Ein Gramm aus der Apotheke koste 56 EURo, er brauche am Tag zwischen ein und drei Gramm. Zwischenzeitlich habe sich außerdem seine Ärztin geweigert, ihm aus Budgetgründen weitere Rezepte auszustellen. Inzwischen hat Weiglein den Arzt gewechselt, dieser habe neue Rezepte ausgestellt. Seit Ende September sei die Kostenerstattung durch die Krankenkasse genehmigt.

Geldstrafe wegen Eigenanbau: Weiglein-Anwalt will Urteil anfechten
Weigleins Anwalt Matthias Schillo hat direkt nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Revision oder in Berufung zu gehen, um einen Freispruch zu erreichen. Im Jahr 2014 hatte Günter Weiglein gemeinsam mit drei weiteren Patienten vor dem Verwaltungsgericht Köln die Erlaubnis erstritten, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Dagegen war allerdings die Bundesopiumstelle in Berufung gegangen. Dieses Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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