Cannabis-Einfuhr beantragt

Bundesregierung zum Import von Medizinalcannabisblüten und den Anbau von Cannabis in Deutschland

Am 15. März 2018 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des drogenpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke, Niema Movassat, und weiterer Abgeordneter der Fraktion mit dem Titel „Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabis-Agentur“ (Bundestagsdrucksache 19/1230). Darin geht es um Anträge und Genehmigungen für den Import von Cannabisblüten, den geplanten Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland, die Begleiterhebung im Rahmen der Verschreibung von Cannabis-Medikamenten, die Versorgungssituation mit Medizinalcannabisblüten in Deutschland sowie den Import von Cannabisblüten aus Israel.

Import von 2125 kg Cannabisblüten genehmigt
Nach Angaben der Bundesregierung haben 11 Antragsteller seit dem 7. September 2017 die Erteilung einer Erlaubnis zur Einfuhr von Cannabis für medizinische Zwecke bei der Bundesopiumstelle beim BfArM beantragt. Drei Anträge mit einem Gesamtvolumen von 2125 kg, die die Sorten des niederländischen Herstellers Bedrocan sowie des kanadischen Herstellers Peace Naturals betreffen, wurden genehmigt.

Das Volumen der Anträge zum Import von Cannabisblüten ist deutlich gestiegen
Seit dem 7. September 2017 haben 6 Erlaubnisinhaber ein oder mehrmals die Erhöhung der vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) festgesetzten Jahreshöchstmengen an Cannabisblüten beantragt. Diese beantragten Jahreshöchstmengen liegen bei 21.300 kg (21 t und 300 kg). Dabei handelt es sich um Sorten des holländischen Unternehmens Bedrocan sowie mehrerer kanadischer Unternehmen (Aurora, Tweed, Peace Naturals, etc.).

Vergabeverfahren für den Anbau von Cannabis in Deutschland noch nicht abgeschlossen
Die Bundesregierung plant weiterhin, dass der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland ab 2019 erfolgen kann. Aufgrund gerichtlicher Verfahren gegen die Kriterien der Vergabe habe die Zuschlagserteilung jedoch noch nicht erfolgen können.

Bisher wenige Daten in der Begleiterhebung
Nach einem Jahr der Therapie oder nach Abbruch der Therapie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung müssen Ärztinnen und Ärzte dem BfArM Daten zur Begleiterhebung übermitteln. Bisher sind 398 gültige Datensätze übermittelt worden (Stand 6. März 2018), also alles zu Patienten, bei denen die Therapie abgebrochen wurde. Dabei handelt es sich in 68 % der Fälle um Schmerzpatienten.

Anträge auf Kostenübernahme im ersten Halbjahr in 57 % erfolgreich
Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten des Gesetzes (Schreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vom 29.9.2017) wurden von rund 12.000 gestellten Anträgen auf Kostenerstattung eines Cannabis-Medikamentes rund 6800 Anträge genehmigt. Das entspricht einer Genehmigungquote von 57 %.

Daten zur Verschreibung über die gesetzlichen Krankenkassen liegen bisher nur bis Juni 2017 vor
Nach Informationen der gesetzlichen Krankenversicherungen wurden die meisten Rezepte im Juni 2017 für Sativex, gefolgt von Dronabinol (Cannabis-haltige Zubereitungen), gefolgt von unverarbeiteten Cannabisblüten verschrieben. In diesem Monat (Juni 2017) wurden insgesamt etwa 8000 Packungen Sativex, Dronabinol, Cannabisblüten oder andere Cannabis-Präparate verschrieben.
Dies bezieht sich wohl gemerkt nur auf Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Import von Cannabisblüten aus Israel in der Schwebe
Eine endgültige Entscheidung der israelischen Regierung über den Export von medizinischem Cannabis aus Israel steht noch aus. Der zuständige Ausschuss des israelischen Parlaments unterstütze allerdings die Position des israelischen Landwirtschaftsministers in Bezug auf die große Bedeutung des Exports für die israelische Landwirtschaft.

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