Presseschau: ABDA zum GSAV: Importklausel streichen, Biosimilar-Austausch überdenken (Deutsche Apotheker Zeitung)

Im Vorfeld der Anhörung zum GSAV berichtete die Deutsche Apotheker Zeitung über das Gesetzesvorhaben und Vorschläge von Verbänden. Dabei wurde auch der Vorschlag der ACM zur Reduzierung der Preise von Cannabisblüten in der Apotheke aufgegriffen.

ABDA zum GSAV: Importklausel streichen, Biosimilar-Austausch überdenken

ACM schlägt zentrale Prüfung von Cannabisblüten vor
Mehrere Abschnitte in der ABDA-Stellungnahme drehen sich um Medizinalhanf. Die Bundesregierung will mit dem GSAV die Cannabiskosten halbieren. Dafür sollen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf einen niedrigen Zuschlag einigen. Ob sich die Apotheker darauf einlassen, ist fraglich. Da sich am Arbeitsaufwand bei der Identitätsprüfung und Verarbeitung nichts ändern würde, gäbe es nur drastisch weniger Geld für dieselben Leistungen.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), die ebenfalls auf der Sachverständigenliste für den morgigen Mittwoch steht, hat für dieses Dilemma einen Vorschlag. Und zwar solle die Identitätsprüfung, ähnlich wie in den Niederlanden, von zentraler Stelle, beispielswiese durch die Cannabisagentur, erfolgen. Damit könnte die Prüfung jeder einzelnen Dose derselben Charge in den Apotheken entfallen und die Blüten als fiktives Fertigarzneimittel behandelt werden. Grundsätzlich begrüßt die Arbeitsgemeinschaft die Intention, die Abgabepreise zu senken. Doch die im Referentenentwurf vorgeschlagene Lösung, die Arbeitspreise der Apotheker bei gleichem Arbeitsaufwand drastisch zu reduzieren, stellt aus Sicht des ACM jedoch keine tragfähige Lösung dar.

Wie geht’s weiter?
Das Gesetzgebungsverfahren zum GSAV ist noch im vollen Gange. Auch nach der Anhörung sind weitere Änderungsanträge möglich. Der Kabinettsentwurf wurde Ende Januar verabschiedet. Das GSAV passierte den Bundesrat Mitte März zum ersten Mal. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte vergangene Woche. Beim GSAV bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Termine für die zweite Lesung beziehungsweise den nächsten Bundesratsdurchgang stehen noch nicht fest. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das GSAV Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Mit dem GSAV will die Regierung auf die Skandale des vergangenen Sommers – Valsartan, Lunapharm und Bottrop – reagieren. In dem Paket stecken allerdings auch andere vielfältige Arzneimittelthemen wie beispielsweise Neuregelungen zu Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen oder dem elektronischen Rezept.

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