Presseschau: LKA verschickt Schreiben an Polizisten: Das ist die Lizenz zum Kiffen (Bild-Zeitung)

Die Bild-Zeitung berichtete über ein Schreiben des LKA Berlin an Polizisten, damit diese korrekt mit Patienten umgehen können, die eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten besitzen.

LKA verschickt Schreiben an Polizisten: Das ist die Lizenz zum Kiffen

Das Landeskriminalamt (LKA) hat für seine Kollegen jetzt einen Leitfaden erstellt, in dem genau erklärt wird, wann das Rauchen von Cannabis legal ist. Hintergrund war die Beschlagnahme von Cannabis eines ADHS-Patienten.

Am 14. Mai fand im Görlitzer Park (Kreuzberg) das „2. Große Solidaritäts-Kiff-Inn“ statt. Vor den Augen der Polizeibeamten zündete sich Teilnehmer Pino W. (29) einen Joint an und wurde prompt kontrolliert.

Doch W. zückte seine medizinische Ausnahmegenehmigung. Demnach darf er gemäß der „Bundesopiumstelle“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel legal Cannabis rauchen. Die Polizisten waren offenbar verunsichert, sie beschlagnahmten das Cannabis von Pino W. – zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte.

Die Berliner Polizisten erhielten kürzlich eine dreiseitige „Mitarbeiterinformation“. Aus ihr geht klar hervor, was der legale Kiffer bei Kontrollen vorweisen muss:

► Die Erlaubnis mit Name, Kiffer-Nummer, Name des betreuenden Arztes (und dessen Erklärungsbogen), Erwerbserlaubnis, Name des erworbenen Stoffes (Bedrocan, Bedica, Bedrobinol, Bediol) und die „Bezugsquelle“.

► Nur eines bleibt offen: Es gibt keine Einschränkung, wo das Cannabis konsumiert werden darf. Laut Bundesinstitut werde aber eine „diskrete, nicht provozierende Anwendung“ erwartet.

Wer sich nicht daran hält, muss mit „gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen“ wie einem Platzverweis rechnen, heißt es in dem internen Polizeischreiben.

Translate »