Presseschau: Ab 2019 soll es für Patienten in Deutschland angebautes Cannabis geben (Welt)

Die Welt konzentrierte sich in einem Beitrag auf die neu gegründete Cannabisagentur und den Anbau in Deutschland.

Ab 2019 soll es für Patienten in Deutschland angebautes Cannabis geben

Neue Cannabisagentur überwacht Anbau und Verkauf von Medizinalhanf

In Deutschland wird künftig offiziell Cannabis zu medizinischen Zwecken angebaut: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht davon aus, dass 2019 erstmals hierzulande angebauter Medizinalhanf für schwerkranke Patienten zur Verfügung steht, wie das Bundesinstitut und das Bundesgesundheitsministerium am Freitag mitteilten. Eine neue Cannabisagentur soll den Anbau überwachen. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle, die Schwerkranken den Zugang zu Cannabis erleichtern soll.

Die Gesetzesänderung, um die lange gerungen wurde, tritt noch im März in Kraft. Wenn Patienten nicht mehr durch andere Therapien oder Arzneimittel geholfen werden kann, sollen die Krankenkassen künftig die Kosten für Cannabisarzneimittel übernehmen. Bisher zahlen sie nur in Einzelfällen, die Patienten müssen für die teils immensen Kosten in der Regel selbst aufkommen.

Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, etwa bei Rheuma und bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, zur Behandlung von chronischen Schmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendrucks und auch gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten. Einigen Substanzen wird etwa eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Für die Behandlung stehen mehrere Arzneimittel sowie Cannabisblüten und -extrakt zur Verfügung.

BfArM-Präsident Karl Broich erklärte, das neue Gesetz sei „ein wichtiger Schritt für schwerkranke Patienten, die auf die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln angewiesen sind“. Auch Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, sprach von einem guten Schritt, „um Schmerzen und Leid zu lindern“.

Bevor mit dem Anbau in Deutschland begonnen werden kann, gibt es zunächst eine EU-weite Ausschreibung. Die beim BfArM in Bonn angesiedelte Cannabisagentur vergibt die Aufträge an die Cannabisanbauer und kauft auch die Ernte auf, die aber in den Unternehmen gelagert wird. Die Agentur verkauft das Cannabis dann weiter an Arzneihersteller, Großhändler oder Apotheken und sorgt dafür, dass nur Hanf „in pharmazeutischer Qualität“ zu den Patienten gelangt.

Bis das erste Cannabis aus Deutschland zur Verfügung steht, wird die Versorgung wir bisher über Importe abgedeckt. Welche Mengen Cannabis künftig nötig sein werden, kann dem BfArM zufolge nur geschätzt werden.

Derzeit besitzen mehr als tausend Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten „im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie“. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm pro Patient wären mindestens 365 Kilogramm Cannabis jährlich nötig, um allein diesen Bedarf zu decken.

Zum Vergleich: 2016 wurden 170 Kilogramm Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken aus den Niederlanden und Kanada nach Deutschland importiert. 2015 waren es rund 94 Kilogramm.

Eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis brauchen Patienten künftig nicht mehr. Die Betroffenen bekommen nach der Verordnung durch den Arzt ihren Medizinalhanf auf Rezept in der Apotheke. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Derzeit besitzen nur zwei Patienten dafür eine offizielle Erlaubnis.

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