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ACM-Mitteilungen vom 8. November 2025

Liebe Leserin, lieber Leser,

viele Menschen, die an einer chronischen Erkrankung leiden, behandeln sich selbst mit Cannabis. Die Selbstbehandlung schützt allerdings nicht vor dem Verlust des Führerscheins nach § 24a StVG und der Fahrerlaubnisverordnung. Das kann nur eine ordentliche ärztliche Verordnung, da anderenfalls von einem Missbrauch von Arzneimitteln bzw. einem illegalen Drogenkonsum ausgegangen wird. Das Oberlandesgericht Saarlouis hatte im Jahr 2018 geurteilt, dass ein Führerschein nicht entzogen werden darf, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde eine ärztliche Therapie vorliegt bzw. vorlag. Ein Amtsgericht in Hamburg hat allerdings nun entschieden, dass eine ärztliche Verschreibung ohne vorherigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, allein über das Internet, nicht die Mindestanforderungen für eine ordnungsgemäße Verschreibung erfüllt und damit einen Missbrauch nicht ausschließt.

Nach meiner Erfahrung wird das Thema von vielen Patientinnen und Patienten mit einer gewissen Sorglosigkeit unterschätzt, andererseits allerdings auch häufig überschätzt, mit einer andauernden Angst vor dem Verlust des Führerscheins bis hin zum Abbruch der Therapie. Beidem liegt häufig eine unzureichende Kenntnis der Thematik zugrunde. Auf der ACM-Webseite finden Sie wichtige Informationen.

Heiter weiter!

Franjo Grotenhermen

 

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot: “Cannabis-Ausweis” nach Zoom-Sprechstunde genügt nicht (Legal Tribune Online)

Kommentar Grotenhermen: Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz und führt häufig zum dauerhaften Verlust des Führerscheins wegen Verstoßes gegen die Fahrerlaubnisverordnung. Wer jedoch Drogen (Opiate, Benzodiazepine, Cannabinoide, etc.) nach ordnungsgemäßer ärztlicher Verschreibung aufgrund einer konkreten Erkrankung einnimmt, verstößt nicht gegen den § 24a StVG und es darf auch nicht automatisch von einer Einschränkung der Fahreignung aufgrund des Mitgebrauchs von Arzneimitteln ausgegangen werden. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellt nun Mindestanforderungen an die Verschreibung von Cannabis.

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot: “Cannabis-Ausweis” nach Zoom-Sprechstunde genügt nicht

Vor eineinhalb Jahren hatte die Ampel den Umgang mit Cannabis liberalisiert. Foto: Aleksej – stock.adobe.com

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Es ist verboten, berauscht Auto zu fahren. Für Alkohol und Tetrahydrocannabinol (THC) legt das Gesetz bestimmte Grenzwerte fest; wer sie überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Ausnahme von den Grenzwerten gilt nach § 24a Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dann, wenn der nachgewiesene Wert “aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt”. Wer sich auf diese sogenannte Medikamentenklausel berufen will, muss einen persönlichen Kontakt zum verschreibenden Arzt gehabt haben, hat das Amtsgericht (AG) Hamburg-Wandsbek nun entschieden (Urt. v. 24.09.2025, Az. 726b OWi 58/25).

Der 35-jährige Betroffene war nachts mit dem Auto unterwegs. Um 2:40 Uhr hatte er 12 Nanogramm THC pro Milliliter im Blut und überschritt den zulässigen Grenzwert von 3,5 Nanogramm damit deutlich. Er räumte ein, gegen 23 Uhr Cannabis per Joint konsumiert zu haben. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie empfiehlt eine Wartezeit von 12 bis 24 Stunden zwischen dem Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr.

Damit hat er sich gemäß § 24a Abs. 1a StVG einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht. Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt habe er erkennen müssen, dass seine THC-Konzentration im Blut zum Tatzeitpunkt den Grenzwert überschreitet.

“Cannabis-Ausweis” erst nach der Tat ausgestellt

Dem stehe hier die sog. Medikamentenklausel gemäß § 24a Abs. 4 StVG nicht entgegen. Soweit mit dieser Ausnahme ein gewisses Missbrauchspotenzial einhergehe, sei eine restriktive Auslegung der Norm angezeigt, so das Gericht unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie Literaturansichten.

Notwendig sei unter anderem eine sorgfältige Anamnese im Einzelfall. Die Verschreibung von Cannabis dürfe insoweit “keinesfalls pauschal oder generalklauselartig” erfolgen. Erforderlich sei diesbezüglich insbesondere der persönliche Kontakt des Patienten mit dem verschreibenden Arzt. Daran fehlte es hier nach Auffassung des Gerichts, denn der Mann hatte nur via Zoom ärztlichen Kontakt.

Erschwerend kam hinzu, dass sein “Cannabis-Ausweis” erst am Tag nach der Tat ausgestellt wurde. Auch sonst genüge der Ausweis nicht den Anforderungen von § 24a Abs. 4 StVG, unter anderem weil die erforderliche Bezugnahme auf einen konkreten Krankheitsfall fehlte. Solchen “Freifahrtscheinen” habe der Gesetzgeber explizit vorbeugen wollen, so das Gericht.

Der Mann muss nunmehr eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro zahlen und es wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

DGS-Initiative für Bürokratieabbau bei Medizinalcannabis-Verordnungen (Biermann Medizin)

Kommentar Grotenhermen: Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie positioniert sich zu den geplanten Änderungen des Medizinalcannabisgesetzes. Sie unterstützt die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, die Verschreibung auf der Grundlage eines reinen Internet-Kontaktes zu verbieten, und fordert andererseits, eine Reduzierung der Bürokratie bei Verschreibungen.

DGS-Initiative für Bürokratieabbau bei Medizinalcannabis-Verordnungen

Das Medizinal-Cannabisgesetz soll verschärft werden. Um die Versorgung von Schmerzpatienten mit Medizinalcannbis sicher zu stellen, setzt sich die DGS für einen Abbau von „überflüssiger Bürokratie“ ein.

Am 8. Oktober hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden kann. Bei Folgeverschreibungen muss mindestens eine persönliche Konsultation pro Jahr erfolgen. Ferner soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass laut Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 „eine bedenkliche Fehlentwicklung“ beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten sei. Die Importe seien im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent gestiegen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem „professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet“, der mit der geplanten Gesetzesänderung verboten werden soll. Rückenwind bekam die geplante Gesetzesänderung bereits von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und dem Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (wir berichteten).

Bürokratieabbau bei Cannabis-Verordnungen

Auch die DGS bekämpft den Internetverkauf von medizinischem Cannabis ohne dass ein Arzt vorher Patienten gesehen hat, wie Dr. Richard Ibrahim, Präsident der DGS, im Juni auf dem Medicinal Cannabis Congress in Berlin erläuterte. Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen mahnt die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) nun aber auch die Notwendigkeit praxisnaher und sicherer Verordnungsregelungen an. „Bürokratie darf nicht zur Versorgungsbremse werden“, erklärt Ibrahim.

So setzt sich die DGS für den Abbau von „überflüssiger Bürokratie“ bei der Verordnung von Medizinalcannabis in der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen ein. Das selbstgesteckte Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit zu geben und ihnen Zeit für die Patientenversorgung zu verschaffen, anstatt sie mit Antragsverfahren und Rückfragen zu belasten.

Bürokratischer Aufwand zur Vermeidung von Regressen

Derzeit sei die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, erläutert die Fachgesellschaft. Um Regresse zu vermeiden, sollten Ärztinnen und Ärzte Anträge bei den Krankenkassen stellen, die oft mit langwierigen Rückfragen verbunden sind. Die DGS fordert deshalb, bei indikationsgerechter Verordnung auf die Antragstellung zu verzichten und auf klaren, Regress-sicheren Grundlagen zu arbeiten. Laut DGS würden erste Rückmeldungen aus ärztlichen Netzwerken zeigen, dass Regressfälle bislang Einzelfälle seien.

Um volle Transparenz zu gewährleisten, plant die DGS die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Regressfälle und sichert juristische Unterstützung für den ersten dokumentierten Regressfall zu. Damit möchte die Fachgesellschaft die Sicherheit für die Ärzteschaft erhöhen und das Vertrauen in ihre Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ stärken.

Cannabis-Clubs kämpfen mit Bürokratie: Funktionär spricht Klartext (Stuattgarter Zeitung)

Kommentar Grotenhermen: Die Gründung von Cannabisclubs sollte nach dem Cannabiskonsum Gesetz eine Möglichkeit werden, in Deutschland legal Cannabis zu konsumieren. Zunehmend wird diese Möglichkeit in vielen Bundesländern zum Flop, da die Behörden nicht mitspielen.

Cannabis-Clubs kämpfen mit Bürokratie: Funktionär spricht Klartext

Émeric Beautier vom Elevate Cannabis Club Remstal ist im Dachverband der Anbauvereine aktiv. Er erklärt, warum die Lizensierung stockt – und viele Gründer frustriert sind.

Ein Jahr nach der Legalisierung von Cannabis kämpfen Anbauvereine in Baden-Württemberg mit langwierigen Verfahren und unklaren Zuständigkeiten. Während laut der aktuellen EKOCAN-Studie bundesweit rund 100 000 Cannabis-Straftaten weniger registriert wurden, warten viele Clubs weiter auf ihre Lizenzen. Émeric Beautier vom Elevate Cannabis Club Remstal berichtet, wie schleppend die Umsetzung verläuft – und was sich ändern müsste.

Herr Beautier, seit Monaten warten Sie darauf, in der Region endlich mit dem Cannabis-Anbau zu starten – gefühlt eine Ewigkeit. Warum zieht sich das Genehmigungsverfahren so lange hin?

Wir warten leider immer noch auf die Erteilung unserer Anbaulizenz. Den Antrag haben wir bereits im Oktober des vergangenen Jahres gestellt. Laut Gesetz sollen Anträge innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden – bei uns begann die Bearbeitung jedoch erst im Juli.

Woran liegt das?

Nachbesserungsanforderungen der Behörde konnten wir bisher stets zeitnah erfüllen. Allerdings müssen wir regelmäßig sehr lange auf Rückmeldungen des Regierungspräsidiums Freiburg warten. Die zuständige Abteilung ist personell offensichtlich stark unterbesetzt. Seit Beginn der Bearbeitungen am 1. Juli 2024 wurden nach unseren Informationen in ganz Baden-Württemberg lediglich 26 Lizenzen erteilt.

Die nächste große Herausforderung betrifft die Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen. Für die Genehmigung zum Aufstellen eines einfachen Bürocontainers haben wir rund sechs Monate warten müssen – obwohl die Vollständigkeitsbestätigung bereits zehn Tage nach Antragseingang vorlag und die Gemeinde nur 15 Tage später ihre Zustimmung erteilte.

„Frust statt Fortschritt“

Ein Jahr nach der Legalisierung – wie ist die Stimmung unter den Anbauvereinen, mit denen Sie in Kontakt stehen? Überwiegt noch der Frust oder wächst Zuversicht?

Aktuell überwiegt leider die Frustration über die vielen Hürden – sowohl bei der Erlangung der Anbaulizenz als auch bei den Baugenehmigungen. Vereine wie unserer sind laut Gesetz ausdrücklich dazu gedacht, eine legale und kontrollierte Alternative zum Schwarzmarkt zu schaffen. Eigentlich ein Vorhaben, das von allen Seiten unterstützt werden sollte.

„Freiheit und Gemeinschaft für viele“

Die EKOCAN-Studie spricht von rund 100 000 weniger Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis. Haben Sie selbst schon das Gefühl, dass sich seit der Legalisierung etwas verändert hat – etwa beim Umgang mit Behörden, in der öffentlichen Wahrnehmung oder im Alltag der Clubs?

Bei anderen Vereinen, die bereits ihre Lizenz erhalten haben und mit der Produktion sowie Abgabe begonnen haben, erlebe ich eine große Begeisterung unter den Mitgliedern. Endlich legal anbauen zu dürfen und sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können, ist für viele ein echtes Stück Freiheit und Gemeinschaft.

Können Sie ein Beispiel nennen, wie sich diese neue Freiheit im Alltag der Clubs zeigt?

Besonders schön ist zu sehen, wie vielfältig die Mitglieder sind – vom Studenten über die Rentnerin bis hin zu Geschäftsführern und Anwälten. Diese Vielfalt zeigt, dass verantwortungsvoller Cannabiskonsum längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Der Umgang mit den Behörden gestaltet sich derzeit noch schwierig. Das Thema ist noch sehr neu, und es gibt in Baden-Württemberg bislang nur wenige Praxisbeispiele, an denen sich die zuständigen Stellen orientieren können.

Fehlt es Ihrer Einschätzung nach eher an Erfahrung oder an klaren Richtlinien?

Vieles befindet sich noch in einem langen Findungsprozess – auf beiden Seiten. Es geht dabei vor allem darum, ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, worum es bei Anbauvereinigungen konkret geht: welche gesetzlichen Anforderungen bestehen, welche Bedürfnisse die Vereine haben und welche Lösungsansätze notwendig sind, damit diese Modelle langfristig erfolgreich funktionieren können.

„Genehmigungen sind das größte Hindernis“

Was bremst die Projekte derzeit am meisten – sind es die Genehmigungen, die Finanzierung oder die Auflagen?

Aktuell sind die größten Hürden eindeutig die Genehmigungen – sowohl die Erteilung der Lizenzen als auch die Baugenehmigungen. Die Finanzierung funktioniert bei den meisten Vereinen bereits, wenn sie klein starten und im Laufe der Zeit eigenständig wachsen. Einige Auflagen führen teilweise zu Diskussionen mit den Erlaubnis- und Kontrollbehörden – das ist jedoch bei jedem neuen Gesetz normal. Um Rechtssicherheit zu schaffen, reichen wir als Vereine gezielt Klagen ein. Auch die Behörden sehen dies als legitim an und warten ebenso gespannt wie wir auf die entsprechenden Urteile.

„Der Medizinsektor missbraucht das Gesetz“

Die Bundesregierung will vor allem das Medizinal-Cannabisgesetz überarbeiten. Aus Sicht der Anbauvereine liegt der eigentliche Handlungsbedarf aber im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Würden Sie sich wünschen, dass die Regierung stattdessen oder zusätzlich das KCanG nachbessert – und welche Punkte zuerst?

Das Medizinal-Cannabisgesetz betrifft uns als Vereine derzeit besonders stark, da einige Akteure im Medizinbereich Cannabis eindeutig missbrauchen und damit Genusskonsumenten ansprechen.

Was genau kritisieren Sie am Vorgehen dieser Akteure?

Wir sprechen von aggressiver Werbung, Online-Rezepten, die innerhalb von fünf Minuten mit minimaler Prüfung ausgestellt werden, und Cannabis, das einfach per Post ins Hotel geliefert wird. Der Import-Boom für medizinisches Cannabis kommt also sicher nicht nur den Patienten zugute, was wir sehr bedauerlich finden. Zum einen, weil die tatsächlich auf Cannabis angewiesenen Patienten durch die geplante Gesetzesänderung deutlich erschwerten Zugang hätten. Zum anderen, weil Anbauvereinigungen, die für Genusskonsumenten eine legale Alternative bieten sollen, in ihrer Sichtbarkeit und Reichweite eingeschränkt werden. Natürlich gibt es auch im KCanG Nachbesserungsbedarf. Allerdings erscheint es aktuell sehr unrealistisch, dass unter der aktuellen Regierung vor 2029 Änderungen in unserem Sinne umgesetzt werden. Die Studie von EKOCAN soll ihre finalen Ergebnisse erst im April 2028 liefern, die als Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen dienen sollen. Danach beginnen bereits die neue Wahlkampagne und die Wahlperiode.

Was sollte sich möglichst schnell ändern?

Wenn kurzfristige Anpassungen im KCanG möglich wären, sollte aus meiner Sicht insbesondere die Begrenzung der Mitgliederzahl pro Verein überdacht werden. Der Weg für Vereine ist ohnehin steinig, und da die Vereine viele Genusskonsumenten versorgen sollen, ist die aktuelle Obergrenze von 500 Mitgliedern nicht realistisch. Tausende Vereine müssten gegründet werden, um den Bedarf zu decken – das erscheint kaum praktikabel.

„Positive Beispiele machen Mut“

Viele Gründungsvereine kämpfen mit unklaren Zuständigkeiten und langen Verfahren. Was hören Sie aus Ihrem Netzwerk – wächst eher die Ungeduld oder gibt es auch positive Beispiele?

Aktuell bin ich vor allem mit Clubs aus ganz Baden-Württemberg intensiv vernetzt. Bei diesen wächst spürbar die Ungeduld. Glücklicherweise gibt es positive Beispiele von Vereinen, die bereits produzieren und abgeben. Diese erfolgreichen Projekte geben uns Hoffnung und motivieren uns, weiterzumachen.

„Digitalisierung kann helfen – wenn sie endlich ankommt“

Was müsste sich politisch und praktisch ändern, damit die Clubs im Jahr 2026 wirklich arbeitsfähig und gesellschaftlich akzeptiert sind?

Ganz konkret für Baden-Württemberg wäre eine Vereinfachung und Beschleunigung des Lizenzierungsverfahrens wünschenswert. Dies könnte erreicht werden, indem die Anforderungen an die Anträge klar definiert werden und während der Prüfung keine zusätzlichen Bedingungen plötzlich eingeführt werden.

Was wäre aus Ihrer Sicht ein erster realistischer Schritt in diese Richtung?

Der Antrag sollte – wie in anderen Bundesländern bereits üblich – als digitales Formular angeboten werden, sodass die Anträge standardisiert und die Bearbeitung weitgehend automatisiert erfolgen kann.

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