Patient mit Hepatitis C wegen Cannabisbesitzes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt

Am 16. August wurde Axel Junker, Mitglied des Selbsthilfenetzwerkes Cannabis Medizin, der an Hepatitis C erkrankt ist, vom Amtsgericht Niebüll zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Aktenkundig wurde sein Fall durch eine spektakuläre Aktion im September 2006. Herr Junker wollte auf die unbefriedigende Situation von Cannabispatienten aufmerksam machen und zerstörte deshalb eines seiner Kunstwerke. Im Anschluss an die öffentliche Verbrennung des „Torso“ zog er begleitet von Medienvertretern zum örtlichen Polizeirevier, zeigte sich selbst wegen des Besitzes von Cannabis an und informierte die Beamten, dass er zuhause eine illegale Cannabisplantage betreibe, deren Ernte ausschließlich zur Eigentherapie verwendet werde.
Ein rechtfertigender Notstand der Cannabisverwendung wurde ihm von Richter Dr. Hess abgesprochen, da er keinen Kostenübernahmeantrag für die Verwendung von Dronabinol bei seiner Krankenkasse gestellt habe und einen erneuten Eilantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hätte stellen müssen. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, dass er die Pflanzen nur angebaut habe, um sie in provokanter Weise dem Staat zu überlassen, dies also kein medizinisch begründeter Anbau gewesen sei.
Die Strafe sei nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, weil ihm keine „günstige Sozialprognose“ gestellt werden könne, da er im Verlaufe der Verhandlung deutlich gemacht habe, dass Cannabis die einzig realistische Option für ihn sei und man daher davon ausgehe, dass er wieder zu Cannabis greifen werde.
Axel Junker wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Er braucht dazu dringend finanzielle Unterstützung, durch den Kauf eines seiner Kunstwerke (siehe: oder durch Spenden auf das Konto der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin mit dem Verwendungszweck: Rechtssache Axel Junker (Postbank Köln, BLZ: 37010050, Kontonummer: 121879504).
(Quelle: Axel Junker)

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