ACM-Mitteilungen vom 26. November 2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

noch bis zum 30. November können wissenschaftliche Gesellschaften und die Industrie Stellungnahmen an den Gemeinsamen Bundesausschuss zur weiteren Ausgestaltung des Cannabis als Medizin-Gesetzes schicken. Die ACM hat in Absprache mit anderen Verbänden ihrer Stellungnahme weitgehend fertiggestellt, um sie Anfang der kommenden Woche einzureichen. Darüber hinaus planen ACM und andere Verbände eine gemeinsame öffentliche Stellungnahme. Diese werden wir in der kommenden Ausgabe der ACM-Mitteilungen unseren Leserinnen und Lesern zur Kenntnis geben.

Auch im kommenden Jahr wird die ACM eine Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis anbieten. Da das Interesse in diesem Jahr größer ist als in den beiden vorausgegangenen Jahren, und es uns nicht möglich ist, mehr als drei parallele Ausbildungsgruppen anzubieten, empfehle ich Interessierten eine frühzeitige Anmeldung.

Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

Franjo Grotenhermen

Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis – Ausbildungsjahr 2023/2024

Die Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis wurde erstmals in den Jahren 2020/2021 in zwei Ausbildungsgruppen zu je 18 Personen durchgeführt. Der aktuelle Kurs für das Jahr 2021/2022 wird im Januar abgeschlossen. Aufgrund des weiter gestiegenen Interesses an dieser Ausbildung – es gibt eine Warteliste von 52 Personen, von denen sich nun 29 verbindlich angemeldet haben – werden wir diese auch im Jahr 2022/2023 in maximal drei Ausbildungsgruppen zu jeweils maximal 22 Personen durchführen.

Die Ausbildung besteht aus vier Seminaren und in den Monaten ohne Seminar aus monatlichen Supervisionen. Sie dauert insgesamt zwölf Monate. Die Seminare dienen dem Erwerb von Kenntnissen der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten in Deutschland und versetzen die Teilnehmerinnen in die Lage, das Wissen weiter zu geben und insbesondere in der Erstberatung von Patientinnen praktisch anzuwenden. Sie sollen in Kombination mit den Supervisionen ein vertieftes Verständnis zu allen relevanten Themen vermitteln, um auch weiterführende Beratungstätigkeiten im Bereich der therapeutischen Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden durchführen zu können.

Leitung
Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arzt, Geschäftsführer der ACM

*Weitere Referentinnen*
– Rainer Thewes, Sozialpädagoge, Mitglied des ACM-Vorstandes
– Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Medizinische Hochschule Hannover, Vorstandsvorsitzende der ACM
– Weitere Referent
innen

Seminar-Termine (jeweils 14 bis 16:00 Uhr)
Samstag, 25. Februar 2023 (Auftaktveranstaltung)
Samstag, 22. April 2023
Samstag, 24. Juni 2023
Samstag, 20. Januar 2023 (Abschlussveranstaltung)

Alle Seminare werden virtuell via Zoom durchgeführt. Zur Teilnahme ist lediglich ein Computer/Laptop mit Kamera notwendig. Falls es die Corona-Pandemie zulässt, ist ein gemeinsames persönliches Treffen, das nicht verpflichtend ist, im ACM-Büro in Steinheim/NRW vorgesehen.

Supervision
Einmal monatlich findet über einen Zeitraum von 12 Monaten (ab März 2023) in den Monaten ohne Seminar eine einstündige Supervision, überwiegend durch Rainer Thewes, statt. Dabei werden u.a. konkrete Beratungsfälle besprochen und Fragen geklärt.

Teilnahmegebühr:
Nicht-ACM-Mitglieder: 500 €
Nicht-Berufstätige (Hartz IV/Bürgergeld, Studenten): 250 EUR
Preis für ACM Mitglieder: 250 EUR
Leiter von Selbsthilfegruppen der ACM: 125 EUR
Nicht-Berufstätige ACM-Mitglieder (Hartz IV/Bürgergeld, Studenten): 125 EUR

Bitte beachten Sie, dass die ermäßigten Gebühren für ACM-Mitglieder nur für solche Mitglieder gelten, die schon seit einigen Monaten Mitglied sind.

Information und Anmeldung: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Interview mit Drapalin

Das Unternehmen Drapalin hat eine CBD-dominante Sorte mit 16 % CBD sowie eine balancierte Sorte mit 10 % THC und 11 % CBD auf den Markt gebracht. Der CBD-Gehalt ist bei beiden Sorten im Vergleich zu anderen verfügbaren Sorten ungewöhnlich hoch. Wir haben mit dem Geschäftsführer von Drapalin, Ivan Garev, gesprochen.

ACM: Können Sie uns etwas zu ihren neuen Sorten sagen?
Drapalin: Die neuen Sorten unseres Partners MG Health aus Lesotho sind das Ergebnis von mehr als 2 Jahren interner genetischer Entwicklung. Die dichten Blüten der Sorte „Maluti CBD“ zeichnen sich durch einen hohen CBD-Gehalt von aktuell 16%, ein starkes Terpenprofil und eine geringe psychoaktive Wirkung aus. Die Sorte „Batha Balanced“ mit 10% THC und 11% CBD ist eine kräftige, ausgewogene Sorte.

ACM: Wo werden die Pflanzen für Ihre Produkte angebaut?
Drapalin: MG Health baut seine Pflanzen in klimatisierten Gewächshäusern in den unberührten Bergen von Lesotho auf 2000m Höhe an. Die reinen natürlichen Bedingungen und die Abgeschiedenheit von jeglicher industriellen Umgebung helfen uns, qualitativ hochwertige und stabile Blüten zu produzieren, die keinerlei Bestrahlung benötigen.

ACM: Wie werden die Cannabisblüten dort produziert?
Drapalin: Die Pflanzen werden gemäß strenger GACP- und GMP-Richtlinien angebaut, um Produktsicherheit und eine stabile Qualität zu gewährleisten. Zweimal im Monat werden die Blüten geerntet.

Presseschau: G-BA-Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie (Krautinvest)

Eine Einschätzung von Patient:innen, Verordner:innen und der Industrie

Krautinvest hat Patienten, Ärzte und Mitarbeiter von Unternehmen zu ihrer Einschätzung des jüngsten Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) befragt.

G-BA-Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie

Verschärfung oder Verbesserung der Patientenversorgung? Max Plenert vom Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) erläutert einleitend, was auf dem Spiel steht: Ende Oktober veröffentlichte der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) seine Vorschläge für die Integration von Cannabisarzneimitteln in die Regelversorgung der Krankenkassen. Sachverständige, Unternehmen, Berufsverbände und Dachverbände sind dazu eingeladen, bis zum 30. November Stellungnahmen zum Papier einzureichen.

Diese Möglichkeit sollten die Interessenvertreter sehr ernst nehmen, da der G-BA die Entscheidungsgewalt darüber hat, wie das Cannabis-als-Medizin-Gesetz zukünftig ausgestaltet wird.

Der Entwurf besteht zum einen aus dem bisherigen § 31 Abs 6 SGB V, der zum neuen Paragraphen §4a, §44-45 bzw. -46 der Arzneimittel-Richtlinie werden soll. Diverse Optionen für mögliche Änderungen und Zusätze werden zur Diskussion angeboten; eine Option entspräche dem Status Quo, die anderen brächten diverse Verschärfungen und Einschränkungen mit sich.

Im für viele Patient:innen und für die Industrie ungünstigsten Fall droht eine weitgehende Verdrängung der Hausärzte aus der Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten im Rahmen der GKV, insbesondere mit Cannabisblüten – obgleich letztere sich laut Begleiterhebung als besonders nebenwirkungsarm erwiesen hatten. Auch die Ausnahmeklausel bezüglich der Austherapiertheit entfiele und jeder Wechsel eines Extraktes oder auch der Blütensorte würde einen neuen Antrag erforderlich machen. Neu hinzukommen würde für den Arzt die Pflicht zu einer engmaschigen, später regelmäßigen (fachärztlichen) Neubeurteilung der Zweckmäßigkeit mit Dokumentationspflicht – eine weitere bürokratische Hürde, die viele verordnungswillige Ärzte abschrecken dürfte. Die Option mit den größten Freiräumen sieht dagegen vor, dass die Therapiehoheit, dass als jeder Arzt bei prinzipiell jeder Diagnose verordnen darf, in der gesetzlichen Regelversorgung verankert wird.

Nach Ende des Stellungnahmeverfahrens am 30. November 2022 wird ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Die letzte Entscheidung liegt beim Plenum, dem Beschlussgremium des G-BA. Das Plenum tagt in der Regel zweimal im Monat in öffentlicher Sitzung. Danach wird die Verordnung durch das BMG geprüft und entweder bewilligt oder beanstandet. In der Vergangenheit hat der BMG auch von seinem Recht Gebrauch gemacht, eine eigene abweichende Verordnung zu erlassen. Am Ende bliebe Kritikern dann noch der Klageweg, um gegen die Neuregelung vorzugehen.

Nachdem das Bundessozialgerichts unlängst geurteilt hatte, dass Krankenkassen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen dürfen, „wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat“, könnte sich Ende November entscheiden, wie die Zukunft von medizinischem Cannabis in Deutschland aussieht.

Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM):

“Die Umsetzung der – vorläufigen – Beschlüsse des G-BA würde zu einer erneuten Erschwerung für Patientinnen und Patienten führen, cannabisbasierte Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen. Es bleibt aber noch abzuwarten, wie der Studienbericht nach Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verbände endgültig aussehen wird.“

Dr. med. Julian Wichmann, Gründer & Geschäftsführer Algea Care:

„Es zeigt sich erneut die Problematik der weiterhin unzufriedenstellenden wissenschaftlichen Evidenz für die Cannabistherapie in Deutschland. Eine Förderung der Forschung wäre seit der Einführung des entsprechenden G am esetzes unbedingt notwendig gewesen. Als Konsequenz taucht die Behandlung weiterhin in keiner relevanten medizinischen Leitlinie auf. Zudem ist, auch aufgrund des organisatorischen Aufwandes, die Cannabis-Behandlung bei niedergelassenen Kassenärzten weiterhin unbeliebt. Ein sinnvoller, scheinbar geplanter Schritt wäre die Reklassifizierung von Medizinalcannabis abseits der Betäubungsmittel. So wäre auch die Verschreibung per eRezept möglich, mit deutlich weniger Aufwand für Ärzte und Apotheker. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Krankenkassen vor allem die Kosten einer Behandlung mit Blüten nicht tragen wollen oder können. Bei Kassenärzten ist eine Umverteilung hin zur Behandlung mit Cannabisextrakten wahrscheinlich.“

Dr. Armin Prasch, Mitglied des BvCW-Präsidiums und Fachbereichskoordinator Medizinacannabis im BvCW:

“Grundsätzlich werden vom G-BA weitgehend dieselben Verordnungsvoraussetzungen vorgeschlagen, wie bisher. In Detailfragen sind jedoch wesentliche Neuerungsvorschläge mit sehr großen Auswirkungen formuliert. So sollen zukünftig Verordnungen von Cannabisarzneimitteln nur noch durch Fachärzt:innen und von Ärzt:innen mit spezifischer Zusatzbezeichnung, die zur jeweiligen Erkrankung passen, möglich sein und nicht wie bisher auch von Haus:ärztinnen.

Weiterhin wird die Therapie mit Cannabisblüten sehr kontrovers diskutiert und es wird vorgeschlagen, dass Cannabisblüten nur noch nachrangig zu Extrakten verordnet werden.

Insbesondere diese beiden Neuerungsvorschläge würden sehr negative Auswirkung auf die aktuelle Verordnungspraxis und auf die therapeutische Versorgung haben, sowohl für Ärzt:innen als auch Patient:innen. Dies hätte zur Folge, dass Ärzt:innen im Rahmen der Therapiefreiheit weiterhin Cannabisarzneimittel an Selbstzahler verordnen können.

Patient:innen, die dagegen auf eine Kostenübernahme durch Krankenkassen angewiesen sind, könnten so zukünftig nicht mehr mit Cannabisarzneimittel therapiert werden. Diese Patient:innen müssten wieder zur Selbstmedikation und Eigenanbau wechseln oder sich über den Schwarzmarkt versorgen. Vor dem Hintergrund von aktuell bereits mehr als 150.000 medizinischen Verordnungen und den laufenden Debatten zur Legalisierung von Genusscannabis kann dies sicher so nicht gewollt sein.“

Boris Moshkovits, Gründer und Managing Partner Alephsana:

„Während die Produzenten und pharmazeutischen Großhändler von Medizinalcannabis alles daran setzen die Patientenversorgung in Deutschland zu sichern, konterkariert der Beschluss des G-BA diese Bemühungen. Es werden sowohl die Verschreibungsgrundlage als auch die Verschreibungspraxis massiv eingeschränkt, so dass wieder weniger Patient:innen Zugang zu cannabinoid-basierten Therapieoptionen haben. Hierdurch werden Patienten:innen der GKV gezwungen selbst die Kosten zu tragen, sofern sie überhaupt einen Verschreiber finden, oder schlimmer noch wieder in den Eigenanbau oder die Illegalität gedrängt, um Ihre Versorgung mit Blüten sicherzustellen. Das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Die Verantwortung bei der Verschreibung sollte ausschließlich in den Händen der Ärzte sein, ohne Unterscheidung, ob Fach- oder Hausarzt. Für die weitere Beurteilung sollte eine neue zielführende und ergebnisoffene Begleiterhebung geschaffen werden.“

Gero Kohlhaas, Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM):

“Cannabismedizin, insbesondere Cannabisblüten, würde nach diesen Plänen Nachfragearznei bleiben, ein Mittel also, das von Patienten angefragt wird, die damit bereits symptomlindernde Erfahrungen gemacht haben. Es wird nirgends als gleichwertige Therapie-Option von Ärzten empfohlen. Einzig zu begrüßen wäre, dass eine vom G-BA vorgesehene Veränderung Verbesserung für tödlich erkrankte Patienten bringen würde, da für diese Patientengruppe keine Genehmigung der Krankenkassen mehr vorliegen müsste. Es würde sich nach den übrigen Änderungsvorschlägen für Patienten in eine katastrophale(re) Richtung entwickeln, die gerade ältere Cannabispatienten gut kennen: Die Situation soll für Patienten dahingehend weiter verschärft werden, dass andere allgemein anerkannte Leistungen zunächst ‚erfolglos durchgeführt‘ werden müssen. Cannabis würde so nicht mehr nur zu einem Mittel der zweiten Wahl, sondern wieder zu einem Mittel der letzten Wahl gemacht werden. Wer Blüten verordnet, muss dies speziell begründen. Patienten würde eine Therapie mit dieser Darreichungsform also maximal erschwert werden. Viele haben jetzt schon Schwierigkeiten, verschreibende Ärzte zu finden, die vorgeschlagenen Änderungen würden diese Situation ganz klar verschärfen: Die Angst vor Regress, die Anforderung an die Dokumentation, der nötige Arbeitsaufwand – dazu das Stigma, dem Ärzte, die Cannabismedizin verschreiben, bereits jetzt ausgesetzt sind. Die vom G-BA offenbar bevorzugten Cannabisfertigarzneimittel erweisen sich leider allzu oft als unverträglich – im Gegensatz zu Cannabisblüten, zu denen viele Patienten aus diesem Grund wechseln. Wohnortnahe Versorgung durch Hausärzte ist in jedem Fall erstrebenswert – die vom G-BA vorgeschlagenen Änderungen stellen durch die Verkomplizierung der Verordnungsfähigkeit von Hausärzten eine deutliche Verschlechterung des jetzigen Zustandes dar.“

Veranstaltungen

06.-07. Dezember 2022
Cannabis is our Business. Der Fachkongress zur Legalisierung von Cannabis

  1. Dezember 2022 um 15:00 bis 17:00 Uhr
    Cannabis als Medizin und Führerschein

  2. Februar 2023 um 14 bis 16:00 Uhr
    Beginn der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater

  3. März um 17:00 Uhr
    Beginn des nächsten Mikro-Zertifikatskurs Cannabis als Medizin an der Dresden International University

Einige weitere Meldungen der vergangenen Tage

Bischof Bode hat gute Erfahrungen mit Cannabis gemacht: Noch nie gekifft (Domradio)

Branchenupdate: Drapalin, Cansativa, Ethypharm, Tilray, Canify (Krautinvest)

Drohende unmenschliche Schmerzen sind Abschiebungshindernis (Ärztezeitung)

DHV-Umfrage Infratest Dimap 2022 (Deutscher Hanf Verband)

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