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Drogenbeauftragte der Bundesregierung hält ihren mitleidslosen Ansatz zur medizinischen Verwendung von Cannabis für zurückhaltend

Auf ihrer Internetseite hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), einen Aufsatz über ihren Besuch in den USA gesetzt, in dem sie auch Stellung zum staatlichen Gesetz Kaliforniens, das die medizinische Verwendung von Cannabis ermöglicht, nimmt. Hier einige Auszüge:

„Auf Einladung des Leiters des Office of National Drug Control Policy (ONDCP), Gil Kerlikowske, besuchte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, im September 2011 die USA. Mit Gil Kerlikowske, dem Drogenkoordinator der USA und Berater des amerikanischen Präsidenten Barack Obama, sprach sie über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der US-amerikanischen und der deutschen Drogenpolitik. Beide Seiten hoben hervor, dass jeder Staat durch eine gute Zusammenarbeit von den Erfahrungen des jeweils anderen lernen könne. Im Gespräch zeigte sich, dass seit der Präsidentschaft von Barack Obama die bislang eher repressiv ausgerichtete amerikanische Drogenpolitik zunehmend durch präventive Elemente ergänzt wird.
In San Francisco informierte sich die Drogenbeauftragte über die Erfahrungen des Staates Kalifornien mit der Zulassung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken (medical marijuana). Sie sprach mit Vertretern der Stadtverwaltung und besichtigte eine Ausgabestelle für Cannabisprodukte. Allein auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung (recommendation), die keine förmliche ärztliche Verordnung darstellt, sind in Kalifornien Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten zur medizinischen Anwendung möglich. Erforderlich ist hierfür eine Besitzkarte, mit der in entsprechenden Ausgabestellen Cannabisprodukte getrocknet, als Pflanzen zum Eigenanbau, in Form von Schokolade, Gummibärchen o. ä. erworben werden können. In der Praxis zeigt sich, dass dadurch Cannabisprodukte unter sehr geringen Voraussetzungen sehr leicht und in großen Mengen erworben werden können, ohne dass eine ärztliche oder medizinische Begleitung der Behandlung stattfindet. Die Drogenbeauftragte stellte den neuen, insgesamt aber zurückhaltenderen Ansatz der deutschen Regierung in der Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken dar und zeigte sich überzeugt, dass die kalifornische Politik für Deutschland kein Vorbild sein könne.“

Dazu erklärte der Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen: „In Kalifornien und Colorado besitzen nach Schätzungen bzw. Zahlen der staatlichen Registrierungsstellen etwa 2,5 Prozent der Bevölkerung eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach den jeweiligen staatlichen Gesetzen. In Colorado waren es Ende 2010 116.000 Erlaubnisinhaber bei einer Einwohnerzahl von 5 Millionen. Auf Deutschland umgerechnet wären dies etwa 2 Millionen Bundesbürger. In Deutschland besitzen allerdings weniger als 0,001 Prozent der Bevölkerung, nämlich weniger als 80 Patienten eine solche Ausnahmegenehmigung. Selbst wenn nur jeder 10. Patient aus Kalifornien und Colorado an einer schweren Erkrankung litte und daher eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis zu Recht besäße, bedeutete dies für Deutschland eine Zahl von 200.000 Erlaubnisinhabern. Selbst wenn man die strengen Regeln der Erlaubniserteilung in Israel (6.000 Erlaubnisinhaber bei 7,8 Millionen Einwohnern) zugrunde legt, bedeutete dies bei einer Übertragung auf deutsche Verhältnisse eine Zahl von mehr als 60.000. Die deutsche Regierung und das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium verwendet angesichts dieser Zahlen keinen „zurückhaltenderen Einsatz“, sondern einen realitätsfernen und mitleidslosen Ansatz, der mindestens Zehntausenden von Betroffenen eine dringend notwendige Behandlung verweigert und damit vieltausendfaches unnötiges Leid verursacht.“

Mehr unter:
https://www.drogenbeauftragte.de/presse/termine-der-drogenbeauftragten/delegationsreise-usa.html

(Quelle: Internetseite der Drogenbeauftragten der deutschen Bundesregierung)

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