Milde Strafe für Cannabisgärtnerin wegen Verbotsirrtum

Eine Frau aus Bad Kissingen erhielt wegen Cannabisanbaus in nicht geringer Menge nur eine Geldstrafe, da sie die Droge zu medizinischen Zwecken verwendete und sich nicht darüber im Klaren war, dass sie damit eine Straftat begeht. Wünschenswert wäre allerdings in diesem Fall ein Freispruch gewesen, da nicht erkennbar ist, worin das Kriminelle ihres Handelns bestand, da niemand geschädigt wurde. In einem Artikel in der Mainpost wurde über den Fall berichtet:

„Er geht etwas sperrig über die Lippen, der juristische Faktor des ‚vermeidbaren Verbotsirrtums‘. Ihm hat eine Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen zu verdanken, dass sie vor dem Amtsgericht Bad Kissingen glimpflich davon kam. Die chronisch schwer kranke Frau hatte von Frühjahr bis Sommer 2007 Cannabis-Pflanzen auf ihrem Balkon und in ihrem Garten angebaut.
Anfang 2007 habe sich ihr Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert, schilderte sie dem Gericht. ‚Ich war schmerzgeplagt über Wochen‘, so die Angeklagte, die mit den Tränen kämpfte. Bei einem Treffen mit Bekannten habe sie einen Joint angeboten bekommen. Der habe überaus positive Wirkung auf ihr Wohlbefinden gehabt. ‚Ich habe kaum mehr Schmerzen gefühlt.‘
Über den zweifelhaften Rat eines Bekannten, Cannabis-Pflanzen doch selbst anzubauen, ‚hab ich mir keine weiteren Gedanken gemacht‘, so die begabte Hobby-Gärtnerin. Den Samen habe sie von dem Bekannten erhalten. ‚Die Pflanzen waren nur für mich gedacht‘, sagte die Frau. ‚Ich wollte damit meine Schmerzen lindern.‘ Gedanken machte sich statt der Angeklagten aber ein anonymer Bürger, der angesichts prächtig blühender Cannabis-Pflanzen auf dem Anwesen der Frau Anzeige erstattete.
‚Erstaunlich schön grün‘ waren die Pflanzen auch nach Ansicht des Richters. ‚Sie haben bei der Gartenarbeit wohl ein glückliches Händchen‘, scherzte er. Doch die Konsequenz war für die Frau alles andere als glücklich: Die Analyse der von der Polizei sichergestellten neun Pflanzen ergab rund 15 Gramm verwertbares Marihuana [Hier muss es statt ‚Marihuana‘ ‚THC‘ heißen, Anm. der Redaktion der ACM-Mitteilungen]. Ab einer Menge von 7,5 Gramm sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr vor.
Dass die Frau aber nicht ins Gefängnis muss, sondern 3000 Euro Geldstrafe zahlen soll, begründete der Richter mit dem ‚erheblichen Abweichen vom Normalfall‘. Er hielt der Angeklagten ihre schwierige persönliche Situation zugute und berief sich zudem auf den so genannten vermeidbaren Verbotsirrtum: ‚Sie waren sich wohl tatsächlich nicht bewusst, dass Sie etwas Kriminelles taten‘, so der Richter. ‚Wie sonst hätten Sie die Pflanzen sichtbar für jedermann in den Garten setzen können.'“

(Quelle: Mainpost vom 7. März 2008)

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