Schweizer Nationalrat billigt Möglichkeiten zur therapeutischen Verwendung von Cannabis und Heroin

Nach einem Artikel der National Zeitung vom 5. März 2008 soll die therapeutische Verwendung von Betäubungsmitteln im Betäubungsmittelgesetz geregelt werden. In diesem Zeitungsartikel heißt es:

„Die Verwendung von Betäubungsmitteln zu therapeutischen Zwecken soll im Betäubungsmittelgesetz geregelt werden, im Zweckartikel aber hinter die Förderung von Abstinenz gestellt werden. Dies entschied der Nationalrat am Mittwoch. Das Geschäft geht mit kleineren Differenzen zurück an den Ständerat.
Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz ist von National- und Ständerat bei der Beratung der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes bereits im ersten Durchgang gutgeheissen worden. In der ersten Runde der Differenzbereinigung ging es für den Nationalrat darum, wie die therapeutische Verwendung von Betäubungsmitteln wie Cannabis oder Heroin geregelt werden kann.
Eine von Claude Ruey (Lib/VD) angeführte Minderheit wollte im Zweckartikel nur die Förderung von Abstinenz erwähnen, nicht aber die Möglichkeit der therapeutischen Verwendung von Betäubungsmitteln. «Drogen nehmen ist schlecht», sagte Ruey. Es gebe nicht ein bisschen Abstinenz. Auch die SVP wandte sich insbesondere gegen die Abgabe von Heroin an Drogenkonsumenten. Diese sei das sicherste Mittel, um Patienten in ihrer chemischen Zwangsjacke gefangen zu halten, sagte Jean-Henri Dunant (SVP/BS). Auch wenn die Abstinenz das Ziel sei, könnten im Gesetz keine Visionen verankert werden, entgegnete Ruth Humbel-Näf (CVP/AG). Der Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 95 gegen 81 Stimmen abgelehnt.
Als «Scheingefecht» bezeichnete Bundespräsident Pascal Couchepin die Differenz von Kommissionsmehrheit und -minderheit in der Reihenfolge des Zweckartikels. Während die Mehrheit die Förderung von Abstinenz als erstes und die Regelung der Verwendung von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken als zweites festschreiben wollte, beantragte die Minderheit angeführt von Jacqueline Fehr (SP/ZH), diese Reihenfolge umzudrehen und damit dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit obsiegte schliesslich mit 115 gegen 60 Stimmen.
Diskussionslos stimmte die Grosse Kammer dem Antrag ihrer Kommission zu, sowohl Cannabis als auch Heroin auf der Liste der verbotenen Stoffe zu belassen. Es soll jedoch eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden, wonach ein verbotener Stoff, sobald er als Arzneimittel Verwendung findet und von Swissmedic registriert ist, dem Heilmittelgesetz untersteht, wie Nationalrätin Fehr ausführte.
Mit 99 gegen 77 Stimmen wurde ein Antrag von Erich von Siebenthal (SVP/BE) abgelehnt, der den Druck auf den Ausstieg von Drogensüchtigen erhöhen wollte. Die Heroinabgabe als letzte Möglichkeit dürfe jetzt nicht wieder ausgehebelt werden, sagte Humbel-Naef.
Das Geschäft geht mit zwei kleineren Differenzen zurück an den Ständerat.“

(Quelle: National Zeitung vom 5. März 2008)

Translate »