ACM-Mitteilungen vom 20. Januar 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

kommt es, oder kommt es nicht?

Seitdem einige Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion erklärt haben, nicht für das von der Bundesregierung geplante Cannabisgesetz stimmen zu wollen, machen sich viele Patienten Sorgen, dass das Gesetz scheitern könnten. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 19. Januar darüber, dass der Zeitplan zur Cannabisfreigabe zu scheitern drohe, während die Ärztezeitung heute, am 20. Januar, darüber berichtet, dass der Bundesgesundheitsminister davon ausgeht, dass der Zeitplan eingehalten werden könne.

Auch Lobbyisten gegen die Legalisierung melden sich zu Wort, und diese stammen nicht unbedingt alle aus der CDU/CSU-Fraktion. Ein besonders perfides Vorgehen dokumentiert ein gleichlautender Artikel in der Frankfurter Rundschau und im Merkur vom 13. Januar 2024 mit der Überschrift „Cannabis-Patientin gegen Legalisierung: Für uns ein Schlag ins Gesicht“. Darin kommt eine Patientin zu Wort, bei der sich herausstellte, dass sie in einem so genannten „Patientenbeirat“ des Unternehmens Cannamedical sitzt. Der Artikel suggeriert, dass Cannabispatienten in relevanten Teilen gegen die geplanten Pläne der Bundesregierung sind. Cannamedical hat nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass eine Cannabislegalisierung ihren Geschäftsinteressen zuwiderläuft. Nachdem ich den Autor des Artikels kontaktiert hatte und ihm mangelnde journalistische Sorgfalt vorgehalten hatte, besaß dieser immerhin die Größe, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Daraufhin wurde auch die Überschrift des sonst unveränderten Artikels geändert („Cannabis-Patientin: das Kraut hat mein Leben gerettet“).

Auch sonst muss der Druck auf viele Parlamentarier des Deutschen Bundestags groß sein, da nicht nur Ärzteverbände und Lehrerverbände vor der Legalisierung warnen. Wir hoffen, dass das Gesetz wie geplant verabschiedet wird und bald in Kraft tritt.

Beste Grüße

Franjo Grotenhermen

Inhalt

Die ACM trauert um ihr Vorstandsmitglied Dr. Sylvia Mieke

Unser langjähriges Vorstandsmitglied Dr. med. Sylvia Mieke, Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Frankfurt, ist am 2. Januar 2024 im Alter von nur 67 Jahren verstorben. Verschiedene Nachrufe, etwa von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen oder vom Hausärzteverband Hessen dokumentieren ihr langjähriges berufspolitisches Engagement in verschiedenen Gremien der Ärzteschaft.

Sylvia gehörte zu einer der ersten Ärztinnen, die in Deutschland Dronabinol, das seit 1998 verordnet werden konnte, verschrieben haben. Von 2009-2022 war sie unsere Stimme der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, der wir gern zugehört haben. Sie war immer ansprechbar, wenn es um die Sichtweise von Ärzten in der Praxis ging und hat dadurch unsere Arbeit und unser Blickfeld erheblich bereichert und erweitert, und damit manch fruchtbaren Impuls gesetzt. Sie hat sich in vielen Gremien für den therapeutischen Einsatz von cannabisbasierten Medikamenten eingesetzt, als Mitglied der Ärztekammer Hessen, als hessische Delegierte auf dem Deutschen Ärztetag oder als Vorstandsmitglied des hessischen Hausärzteverbandes.

Wir zollen ihr für ihren Einsatz unseren allerhöchsten Respekt. Wir denken aber auch an den lieben Menschen, den wir verloren haben. Wir werden sie immer in unserem Gedächtnis behalten.

Dr. Franjo Grotenhermen

für den Vorstand der ACM e.V.

Presseschau: Lauterbach: Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschieden (Ärzte Zeitung)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht davon aus, dass das geplante Cannabisgesetz im Februar im Bundestag verabschiedet wird.

Lauterbach: Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschieden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz ab 1. April gelten kann.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält trotz Widerstandes auch aus den Reihen der Ampel-Koalition an der geplanten Legalisierung von Cannabis fest. „Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die Gespräche dazu laufen vielversprechend“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Zuvor hatten etwa SPD-Innenpolitiker Bedenken geäußert.

Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich Ende November darauf verständigt, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Ampel-Koalitionsvertrag.

Aus den Bundesländern – etwa aus dem CSU-geführten Bayern – war wiederholt der Appell gekommen, das Vorhaben zu stoppen. Auch SPD-Innenpolitiker äußerten Bedenken. Dabei ging es um verschiedene Lockerungen, etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum. Lauterbach sagte dazu: „Wir wollen nicht, dass vor Schulen und vor Kitas Cannabis geraucht wird. Dafür haben wir einen Abstand von 100 Metern als Verbotszone definiert. Ich halte das für eine Entscheidung mit Augenmaß.“

Presseschau: Bundestags-CSU will Cannabis­legalisierung rückgängig machen (Deutsches Ärzteblatt)

Die CSU möchte im Falle einer Legalisierung von Cannabis diese wieder rückgängig machen. Dazu wäre sie allerdings vermutlich auf die Stimmen der AFD, für die Cannabis ebenfalls eine äußerst gefährliche Droge ist, angewiesen.

Bundestags-CSU will Cannabis­legalisierung rückgängig machen

Die CSU will im Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung die im parlamentarischen Verfahren be­findliche Cannabislegalisierung wieder rückgängig machen.

Mit einer Legalisierung werde „Drogenkonsum mit all seinen negativen Folgewirkungen, insbesondere für Ju­gendliche“ gefördert, heißt es in einem Forderungskatalog, der vorgestern im Rahmen der Klausurtagung im oberbayerischen Kloster Seeon von der CSU im Bundestag thematisiert wurde.

Die Cannabislegalisierungspläne der Bundesregierung wurden jüngst auch von der Innenministerkonferenz der Bundesländer sowie den Unionsfraktionschefs von Bundestag, Landtagen und der Unionsgruppe im Europäi­schen Parlament abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Cannabis im Betäubungs­mittelgesetz von der Liste der ver­botenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen außerdem Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Als Steueranreiz für mehr Leistungen will die CSU-Fraktion zudem Überstunden steuerfrei stellen – davon könnten auch Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Gesundheitsberufe profitieren.

Presseschau: Cannabisgesetz: SPD-Fraktion beschwichtigt (Deutsches Ärzteblatt)

Es rumort in der SPD, wenn es um das geplante Cannabisgesetz geht. Die beiden Koalitionspartner FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind über den Streit auf der Zielgeraden nicht begeistert.

Cannabisgesetz: SPD-Fraktion beschwichtigt

Berlin – Kommt das Cannabisgesetz oder kommt es nicht? In der SPD-Bundestagsfraktion scheint es darüber Streit zu geben. Eigentlich sollte das Gesetz in dieser Woche im Bun­destag auf der Agenda stehen. Doch das ist bisher nicht der Fall. Die Fraktion versucht zu beschwichtigen.

Die SPD-Fraktion strebe weiterhin an, das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis „zeitnah“ im Bundes­tag zu verabschieden. „Daran halten wir fest“, versicherte Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast heute in Berlin.

Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung geschrieben, dass in der SPD-Bundestagsfraktion rund die Hälfte der Abgeordneten gegen den Gesetzentwurf sei. Innenpolitiker würden unter anderem darauf verweisen, dass die Teillegali­sierung von Cannabis die Polizei nicht entlaste, sondern belaste.

SPD-Innenpolitiker hatten auch schon kurz nach der Einigung für ein Cannabisgesetz Bedenken angemeldet. Dabei ging es um verschiedene Lockerungen, etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertages­stätten beim Can­nabiskonsum.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte der Rheinischen Post, das Gesetz dürfe so auf keinen Fall kommen. „Würde das Gesetz so verabschiedet, würden wir das im Alltag sehr schnell merken, weil buchstäb­lich an jeder Ecke, zum Beispiel in Straßencafés, gekifft werden dürfte.“

Bedenken wegen der Pläne gibt es seit langem auch in den Bundesländern. „Die Cannabislegalisierung ist eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen, die wir in der Politik dringender an anderer Stelle brauchen“, sagte heute Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Eine Legalisierung von Cannabis wäre nach ihren Worten eine „verantwortungslose Gefährdung der Gesund­heit vor allem unserer Kinder und Jugendlichen“. Wenn die Legalisierung doch noch kommen sollte, sei Bayern entschlossen, sich weiter mit aller Macht gegen den Cannabiskonsum zu stemmen.

Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Über den Gesetzentwurf wurde lange beraten. Im November bestätigte Lauterbach dann, dass die Cannabislegalisierung nicht wie geplant zum 1. Januar 2024, sondern später kommen wird.

Die Ampelkoalitionsfraktionen hatten sich Ende November des vergangenen Jahres darauf verständigt, Can­nabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen außerdem Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Weitere Meldung der vergangenen Tage

Cannabis-Studie in Unna Freiwillige Teilnehmer gesucht (Hellweger Anzeiger)

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