Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu

Ein vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachter Referentenentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung, der auch eine Verbesserung beim Zugang zu Cannabis als Medizin vorsieht, wurde nun vom Bundeskabinett akzeptiert. Der genaue Inhalt des Gesetzentwurfes ist bisher nicht bekannt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium.de

Auf der Seite des Bundesministeriums der Gesundheit heißt es:
„Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis ist – nach einmal erfolgter Genehmigung – kein erneuter Antrag bei der Krankenkassen im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte (Wechsel von Blüten der einen Sorte zu Blüten einer anderen Sorte oder Wechsel zwischen verschiedenen Extrakten) notwendig.  Bei einer vertragsärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis unmittelbar im Anschluss an eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln im Krankenhaus beträgt die Genehmigungsfrist lediglich drei Tage, wie schon bisher für die Versorgung von Patienten im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.“

Ein dritter Änderungsvorschlag aus dem Referentenentwurf, nach dem die Preise für Cannabisblüten gesenkt werden sollen, findet sich nicht darin. Es bleibt daher abzuwarten, wie der Gesetzentwurf genau aussieht. Die ACM geht davon aus, dass es im Frühjahr 2019 eine Annäherung im Gesundheitsausschuss geben wird, in der der Gesetzentwurf diskutiert wird.

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